Der Impfstoff gegen Röteln ist ein sogenannter Lebendimpfstoff. Das bedeutet, dass er abgeschwächte Viren enthält. Lebendimpfstoffe werden in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht verabreicht. Nach einer Impfung sollte daher eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden.
Wird eine Frau dennoch versehentlich während der Schwangerschaft geimpft, ist das Risiko für Komplikationen beim ungeborenen Kind nach aktuellem Wissensstand äusserst gering. Eine solche Impfung ist kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Besteht noch kein Schutz gegen Röteln, kann die Impfung direkt nach der Geburt nachgeholt werden. In der Stillzeit ist die Röteln-Impfung uneingeschränkt möglich. Sie schützt die Mutter vor einer Ansteckung und verringert so das Risiko, dass sich das Neugeborene infiziert, bevor es selbst geimpft werden kann.