FSME-Impfstoffe sind sogenannte Totimpfstoffe.
Totimpfstoffe sind bewährte Impfstoffe, die gut verträglich sind, da sie keine lebenden Erreger enthalten. Erfahren Sie hier, wie ein Totimpfstoff wirkt.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Viruserkrankung, die eine Entzündung der Hirnhäute verursachen kann. Sie wird meistens durch den Stich einer Zecke übertragen, die mit dem FSME-Virus infiziert ist. Die Impfung wird allen Menschen ab 3 Jahren empfohlen, wenn sie Zecken in Risikogebieten ausgesetzt sind.

| Impfung | Alter in Monaten | Alter in Jahren | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 2 | 3 - 4 | 4 | 5 | 9 | 12 | 12 - 18 | 4 - 7 | 11 - 15 | 25 | 45 | ab 65 | |||
FSMEFrühsommer-Meningoenzephalitis | für alle ab 3 Jahre bei Risiko 1) | ||||||||||||||
Ja. Die beiden in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe mussten strenge Zulassungskriterien erfüllen. Sie werden in der Schweiz seit 2006 empfohlen und haben sich seitdem bei Erwachsenen und Kindern als sicher erwiesen.
Nach einer vollständigen Erstimpfung (drei Impfdosen) wird alle 10 Jahre eine Dosis FSME-Impfstoff als Auffrischimpfung empfohlen.
Eine FSME-Infektion kann in sehr seltenen Fällen auch durch den Verzehr von Rohmilchprodukten erfolgen, also Milchprodukte, die nicht pasteurisiert sind. Die Impfung bietet auch hiervor einen wirksamen Schutz.
Das FSME-Virus wird bereits beim Stechen übertragen. Deshalb kann auch das sofortige Entfernen der Zecke eine Infektion nicht verhindern.
Ja, wenn Ihr Kind häufig im Wald ist, kann die FSME-Impfung bereits ab 1 Jahr verabreicht werden. Obwohl sie ab 3 Jahren empfohlen wird, sollten Kinder unter 3 Jahren mit erhöhtem Zeckenrisiko frühzeitig geimpft werden. Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Ja. Während der Schwangerschaft stellen inaktivierte Impfstoffe kein besonderes Risiko dar; eine Impfung sollte aber nur bei klarer Indikation erfolgen. Auch eine Impfung während der Stillzeit ist möglich. Lassen Sie sich von einer medizinischen Fachperson beraten.
Die Kosten für empfohlene Impfungen werden in der Regel durch die Krankenkasse übernommen (unter Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt). Ausgenommen sind Impfungen für Reisen und bei beruflich bedingtem Risiko. Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen und Impfstoffen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) finden Sie auf der BAG-Webseite Kostenübernahme bei Impfungen.