Kurz und knapp: Die Impfung/Immunisierung gegen RSV
Aktuelle Fragen und Antworten
01Wie wird das RS-Virus übertragen?
Das RS-Virus wird vor allem über die Luft via Aerosole und über Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen übertragen. Eine Übertragung ist auch indirekt über den Kontakt mit Oberflächen (z. B. Türklinken, Touch Screens) möglich, auf denen Viren eine Zeit lang überleben können. Die Erreger können dann via Hände auf die Schleimhäute (z. B. Mund, Nase, Augen) gelangen. Infizierte Personen können ansteckend sein, bevor sie erste Symptome haben, und bleiben es für insgesamt drei bis acht Tage.
02Wie verläuft eine RSV-Erkrankung?
Bei milden RSV-Verläufen zeigen sich typische Erkältungssymptome wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen. Bei Kindern tritt fast immer Fieber auf.
Vor allem bei Säuglingen kann RSV zu ernsten Erkrankungen führen, etwa zu einer Entzündung der kleinsten Atemwege mit starker Verschleimung, der sogenannten Bronchiolitis. Warnzeichen sind Atemprobleme, ein deutlich reduzierter Allgemeinzustand und Schwierigkeiten beim Trinken. Auch eine Lungenentzündung kann auftreten. Bei Kleinkindern kommt es zudem häufig zu Mittelohrentzündungen. In manchen Fällen bleibt nach der Infektion eine erhöhte Empfindlichkeit der Bronchien zurück.
Schwere Verläufe müssen oft im Spital behandelt werden. RSV ist im Winter der häufigste Grund für Spitaleinweisungen im Säuglingsalter. In sehr seltenen Fällen kann die Infektion sogar tödlich verlaufen.
Die Beschwerden können sich rasch verschlechtern. Wenn Ihr Kind Atemnot hat oder kaum trinkt, sollen Sie möglichst rasch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt konsultieren. Frühgeborene oder Kinder mit Vorerkrankungen sollten bereits bei ersten Symptomen wie Husten oder Fieber medizinisch untersucht werden.
03Wie werden die Antikörper für Säuglinge verabreicht?
Die Antikörper für die Immunisierung gegen RSV werden als Einmaldosis mittels Spritze in den Oberschenkel verabreicht. Dies gilt sowohl für termingeborene als auch für frühgeborene Säuglinge.
Die RSV-Immunisierung kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den Standardimpfungen des Säuglingsalters verabreicht werden. Die bisher verfügbaren Daten zeigen, dass die gleichzeitige Verabreichung genauso gut vertragen wird wie die alleinige Gabe der Antikörper. Zudem entfalten nach heutigem Wissen die Impfungen ihre Wirkung ebenso gut bei gemeinsamer Gabe mit der RSV-Immunisierung.
04Was ist der Unterschied zwischen einer Impfung und einer passiven Immunisierung?
Bei einer Impfung (aktiven Immunisierung) erhält der Körper abgeschwächte oder abgetötete Erreger oder nur Bestandteile davon. Dadurch wird das Immunsystem angeregt, selbst Abwehrstoffe (Antikörper) zu bilden – es trainiert und „lernt“, den Erreger zu bekämpfen. So ist der Körper vorbereitet und kann im Ernstfall die Krankheit schnell und wirksam abwehren.
Bei einer passiven Immunisierung erhält der Körper bereits fertige Antikörper gegen einen Erreger. Diese wirken sofort und bieten für einige Zeit Schutz – ohne dass das Immunsystem selbst aktiv werden muss. Das ist besonders für Neugeborene wichtig, deren Immunsystem sich in den ersten Lebensmonaten noch entwickelt und Krankheitserreger noch nicht so gut abwehren kann wie bei älteren Kindern oder Erwachsenen.
Für Säuglinge gibt es zwei Möglichkeiten der passiven Immunisierung gegen RSV: Wenn die Mutter in der Schwangerschaft geimpft wird, überträgt sie Antikörper über die Plazenta auf das Baby (sogenannter Nestschutz). Oder der Säugling erhält nach der Geburt Antikörper verabreicht. Beide Varianten bieten dem Baby in den ersten Monaten Schutz vor schweren RSV-Erkrankungen.
05Wahl zwischen RSV-Impfung in der Schwangerschaft und Immunisierung des Babys mit Antikörpern: Wird eine der zwei Methoden bevorzugt?
Beide Schutzmethoden sind gleichwertig. Bei Geburt im Winterhalbjahr kann zwischen den beiden Methoden gewählt werden.
Für im Sommer geborene Babys gibt es die Option der Impfung während der Schwangerschaft nicht. Sie sollen im Herbst eine Dosis des Antikörpers erhalten.
06Sollen Säuglinge, deren Mütter in der Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurden, ebenfalls die RSV-Immunisierung (Antikörper) erhalten?
Für gesunde Neugeborene ist keine zusätzliche Immunisierung nötig, wenn die Mutter in der Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurde.
In bestimmten Fällen sollen Säuglinge zusätzlich mit Antikörpern geschützt werden, z. B. bei Immunschwäche der Mutter oder Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche. Das gilt auch, falls die Impfung der Mutter weniger als 2 Wochen vor der Geburt erfolgt ist.
07Soll die RSV-Immunisierung wiederholt werden?
Nein, in der Regel braucht es nur eine einmalige Dosis Antikörper. Säuglinge haben in ihrer ersten RSV-Saison das höchste Risiko für einen schweren Verlauf – besonders in den ersten 6 Lebensmonaten. Kinder, die schon eine RSV-Saison erlebt haben, sind meist schon mit RSV-Viren in Kontakt gekommen und sind dadurch besser geschützt.
Kinder mit hohem Risiko, schwer an RSV zu erkranken, sollen auch vor ihrer zweiten RSV-Saison nochmals eine Antikörper-Gabe erhalten. Dazu gehören Kinder mit bestimmten Herz-, Lungen- oder Nervenkrankheiten, Immunschwäche sowie Kinder mit Trisomie 21 oder weiteren Geburtsgebrechen und frühgeborene Kinder (vor der 33. Schwangerschaftswoche).
08Ist die RSV-Immunisierung auch empfohlen, wenn mein Säugling bereits eine RSV-Infektion hatte?
Säuglinge, die bereits eine bestätigte RSV-Infektion durchgemacht haben, brauchen in der Regel keine RSV-Immunisierung. Eine durchgemachte Erkrankung schützt zwar nicht vor weiteren Infektionen; allerdings sind schwere Krankheitsverläufe danach sehr selten.
Ausnahme sind Kinder bis 24 Monate mit sehr schwerer Immunschwäche oder anderen sehr schweren Vorerkrankungen: Lassen Sie sich von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt beraten.
09Wer trägt die Kosten für die RSV-Impfung/-Immunisierung?
Informationen zur Kostenübernahme von Impfungen und Impfstoffen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) finden Sie auf der BAG-Webseite Massnahmen der Prävention.