Unerwünschte Impferscheinungen

Impfungen gehören zu den erfolgreichsten Massnahmen der medizinischen Prävention.

Wie jede medizinische Massnahme können auch Impfungen mit unerwünschten Ereignissen, sogenannten unerwünschten Impferscheinungen (UIE), verbunden sein. Diese umfassen sowohl häufige Impfreaktionen als auch weitere, unterschiedlich häufig auftretende Ereignisse.

UIE inklusive Impfreaktionen sind beim Impfentscheid für Patientinnen und Patienten ein wichtiges Thema. SIe als Gesundheitsfachperson haben eine zentrale Rolle bei der Aufklärung, der klinischen Einordnung sowie der Meldung vermuteter UIE. Fundierte Kenntnisse unterstützen Sie dabei, Patientinnen und Patienten kompetent zu beraten und Unsicherheiten einzuordnen.

 

Sicherheit von Impfungen

Impfstoffe verfügen über ein positives Nutzen-Risiko-Profil und gehören zu den am besten überwachten Arzneimitteln. Die Impfstoffsicherheit wird unter anderem durch folgende Massnahmen gewährleistet:

  • Vor der Zulassung umfassende Prüfung auf Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit
  • Kontinuierliche Überwachung nach der Zulassung (Pharmakovigilanz), inkl. Überprüfung und Bewertung potenzieller Sicherheitssignale

Die Überwachung der Impfstoffsicherheit erfolgt durch nationale und internationale Arzneimittelbehörden sowie die Zulassungsinhaberinnen. Vermutete Nebenwirkungen werden kontinuierlich erfasst, ausgewertet und laufend in die Nutzen-Risiko-Beurteilung einbezogen.

In der Schweiz ist Swissmedic für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen verantwortlich. Der regelmässige Austausch mit internationalen Behörden und Organisationen trägt dazu bei, neue Erkenntnisse zur Impfstoffsicherheit frühzeitig zu erfassen und zu bewerten.

Einordnung von UIE

Bei zugelassenen Impfstoffen sind die meisten UIE mild bis moderat, selbstlimitierend und Ausdruck der immunologischen Reaktion auf den Impfstoff. Schwerwiegende UIE sind selten bis sehr selten. Der Nutzen verhinderter Krankheiten und deren Komplikationen übertrifft die mit den Impfungen verbundenen Risiken durch UIE um ein Vielfaches. 

Die Aufklärung vor der Impfung sollte Patientinnen und Patienten auch darüber informieren, welche Reaktionen zu erwarten sind und wann eine ärztliche Beurteilung angezeigt ist.

Einteilung nach Häufigkeit
UIE werden in den Fachinformationen nach ihrer Häufigkeit klassifiziert:
· Sehr häufig: ≥ 1/10
· Häufig: 1/100 bis < 1/10
· Gelegenheit: ≥ 1/1'000 bis < 1/100
· Selten: ≥ 1/10'000 bis < 1/1'000
· Sehr selten: < 1/10'000
  
Die Häufigkeitsangaben basieren auf Daten aus klinischen Studien und der 
Anwendung nach der Zulassung.
Generelle Impfreaktionen
Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten darüber, dass die am häufigsten berichteten Nebenwirkungen erwartbare Impfreaktionen sind. Diese zeigen, dass sich das Immunsystem mit dem Impfstoff auseinandersetzt und die erwünschte Immunantwort aufbaut.

Lokalreaktionen
- Schmerzen an der Injektionsstelle
- Rötung, Schwellung, Induration
- regionale Lymphadenopathie

Systemische Reaktionen
- Müdigkeit
- Kopf- und Gliederschmerzen
- Schüttelfrost
- Fieber
- Übelkeit, Unwohlsein
Impfstoffspezifische UIE
Jeder Impfstoff weist ein eigenes UIE-Profil auf. 
Informationen zu spezifischen UIE finden Sie 

- auf den Seiten der jeweiligen Impfungen
- in den Fachinformationen der einzelnen Impfstoffe, abrufbar über swissmedicinfo-pro.ch
Seltene schwere UIE
Schwerwiegende UIE treten selten bis sehr selten auf. Sie erfordern eine rasche klinische Beurteilung und gegebenenfalls spezifische diagnostische oder therapeutische Massnahmen.

Beschrieben sind unter anderem:
- Anaphylaxie
- immunvermittelte Reaktionen
- neurologische Ereignisse

Altersabhängige Besonderheiten

Art, Ausprägung und Häufigkeit von UIE variieren unter anderem abhängig vom Alter, Immunstatus und individueller Konstitution. Die altersabhängigen Besonderheiten sollten bei der Aufklärung und Beratung berücksichtigt werden.

/ 01

Säuglinge und Kinder

  • Fieber
  • selten Fieberkrämpfe
  • Reizbarkeit
  • vorübergehende Appetitlosigkeit

/ 02

Jugendliche

  • vasovagale Synkopen
  • stress- oder angstassoziierte Reaktionen

/ 03

Seniorinnen und Senioren

  • teils geringere lokale Reaktogenität
  • systemische Reaktionen potenziell klinisch relevanter bei geriatrischer Fragilität oder Multimorbidität

Zeitlicher und kausaler Zusammenhang

Erläutern Sie Ihren Patientinnen und Patienten, dass das Auftreten eines gesundheitlichen Ereignisses nach einer Impfung nicht automatisch bedeutet, dass ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Insbesondere bei häufigen Erkrankungen oder Ereignissen können Zufallskoinzidenzen auftreten. 

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage nationaler und internationaler pharmakovigilanzbasierter Kriterien.

Meldepflicht

Gemäss Heilmittelgesetz sind schwerwiegende, bisher unbekannte oder ungenügend dokumentierte UIE meldepflichtig.

Der Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und dem Impfstoff muss nicht nachgewiesen werden: Der Verdacht alleine reicht, um dieses zu melden.

Meldepflicht

Gemäss Heilmittelgesetz sind schwerwiegende, bisher unbekannte oder ungenügend dokumentierte UIE meldepflichtig.

Der Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und dem Impfstoff muss nicht nachgewiesen werden: Der Verdacht alleine reicht, um dieses zu melden.


Detaillierte Informationen dazu, welche vermuteten UIE gemeldet werden sollen, welche Meldefristen gelten und wie die Meldung erfolgt, finden Sie auf der Pharmacovigilance-Seite von Swissmedic. Die dort beschriebenen Grundsätze gelten für Impfstoffe ebenso wie für andere Arzneimittel.

Meldungen erfolgen über das Elektronische Vigilance-Meldeportal ElViS von Swissmedic.

Berichte und Auswertungen zur Überwachung der Impfstoffsicherheit (Vaccinovigilance) stellt Swissmedic auf der entsprechenden Vaccinovigilance-Seite zur Verfügung.

Swissmedic: ElViS

Impfschäden:
Entschädigung und Genugtuung

Bei Fragen zu einer möglichen Entschädigung oder Genugtuung bei einem Impfschaden können Sie Patientinnen und Patienten bei der Einordnung und dem weiteren Vorgehen unterstützen.

Ein anerkannter Impfschaden ist nicht mit einer gemeldeten UIE gleichzusetzen. Unter den Voraussetzungen des Epidemiengesetzes kann bei einem Impfschaden ein Anspruch auf Entschädigung und/oder Genugtuung bestehen.

Informationen zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und den zuständigen Stellen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements des Innern EDI.